"Betroffene - Beschuldigte - Kirchenleitung"

Interdisziplinäres Projekt der Universität Osnabrück


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Monitoring-Gruppe

© Justus Rissling

Anfang 2019 ist im Bistum Osnabrück das "Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück" in Kraft getreten, kurz "Schutzprozess". Es benennt fünf Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Begleitung Betroffener, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Bearbeitung systemischer Grundsatzfragen. Für jedes dieser Felder sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen neben Fachleuten aus dem Bistum Osnabrück unabhängige externe Expert*innen mitwirken. Auch Betroffene bringen sich in den Prozess ein. Zudem sorgt eine Monitoring-Gruppe für die Steuerung und Kontrolle der verschiedenen Arbeitsgruppen und -abläufe.

Die Monitoring-Gruppe des Bistums Osnabrück ist verantwortlich für die Steuerung und die Kontrolle der im Rahmen des Schutzprozesses eingesetzten Arbeitsgruppen und Prozesse. Sie kontrolliert und unterstützt die Arbeit in den verschiedenen Bereichen. So kümmert sich die Monitoring-Gruppe um die Vernetzung der Arbeitsgruppen untereinander sowie deren Vernetzung zu den Verantwortlichen im Bistum. Sie sorgt für die fortlaufende Kommunikation nach innen und außen und klärt auftretende Fragen im Prozess. Sie stellt die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Arbeitsgruppen sicher, indem sie zum Beispiel für die Ausstattung mit notwendigen Ressourcen und für Fortbildungen sorgt.

Sprecher der Monitoring-Gruppe sind Dr. Thomas Veen, Präsident des Landgerichts Osnabrück und der ehemalige Vizepräsident des Zentralkomitees Deutscher Katholiken, Heinz-Wilhelm Brockmann.